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EU-eigener Proxy-Server für sGTM oder wie man Google Analytics GDPR-konform nutzt

Ivanna Holubovska

Ivanna Holubovska

Autor
Aktualisiert
31. März 2025
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In den letzten Monaten hat die EU begonnen, die Nutzung von Google-Diensten für europäische Länder einzuschränken. Es gab mehrere Vorfälle in verschiedenen Ländern, aber die häufigsten betrafen Vorschriften in Italien, Frankreich und Österreich, wo die Datenschutzbehörden sagten, die Verwendung von Google Analytics sei nicht DSGVO-konform.

In diesem Artikel möchte ich über die Vorschriften sprechen, die die Übermittlung von europäischen Nutzerdaten an US-Unternehmen verbieten. Ich werde auch darüber sprechen, wie Sie Stape Europe verwenden können, um einen EU-Proxy für den GTM-Server einzurichten, damit Ihre Nutzung von Google Analytics GDPR-konform ist.

Was ist die Vorgeschichte?

Die Rechtsgeschichte des Datenaustauschs zwischen EU- und US-Unternehmen begann 2016, als die Europäische Kommission das Privacy Shield (den Rechtsrahmen für die Übermittlung von Daten zu kommerziellen Zwecken zwischen US- und EU-Unternehmen) genehmigte. 

Im Jahr 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof das Privacy Shield für ungültig. Dies geschah, weil die US-Gesetzgebung keinen ausreichenden Schutz personenbezogener Daten für in Europa ansässige Personen bietet.

Das Urteil wurde im Zusammenhang mit den Google-Diensten (wie Google Analytics oder Google Fonts), die die Sicherheit der Nutzerdaten nicht garantieren können, breit diskutiert. 

Sie erklärten, dass das Ersuchen um die Zustimmung des Nutzers (oder Standardvertragsklauseln) auf der Website und das Auslösen eines intelligenten Trackings in den USA auf der Grundlage der Zustimmung des Nutzers dieses Tracking-Tool nicht vollständig GDPR-konform macht. 

Was sind die Datenschutzbestimmungen?

Die beiden bekanntesten Vorfälle im Zusammenhang mit der Übermittlung von EU-Nutzerdaten an die USA ereigneten sich in Italien und Frankreich. Beginnen wir mit dem französischen Vorfall. 

Bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) gingen Beschwerden von französischen Nutzern ein, die sich erkundigten, ob die Verwendung von Google Analytics (einem Nachrichtendienst des US-amerikanischen Unternehmens) mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. 

Die CNIL stellte fest, dass die Verwendung von Google Analytics durch französische Websites zu einem Datentransfer von europäischen Nutzern an US-Unternehmen führt. Dies verstößt gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, da US-Unternehmen nicht ausreichend nachweisen können, dass die personenbezogenen Daten von EU-Nutzern sicher sind. Darüber hinaus hat die CNIL bestätigt, dass Googles Implementierung von SCCs nicht ausreicht, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. 

Die Situation in Italien ist in gewisser Weise ähnlich. Die italienische SA-Regulierungsbehörde erhielt von mehreren Nutzern Fragen dazu, ob die Verwendung von Google Analytics durch eine bestimmte italienische Website unter die DSGVO fällt. Nach einer langwierigen Untersuchung hat die italienische Aufsichtsbehörde das italienische Unternehmen gewarnt, dass es die Verwendung von Google Analytics einstellen oder GA innerhalb von 90 Tagen in Übereinstimmung mit der DSGVO einrichten muss. 

Darüber hinaus hat die italienische Aufsichtsbehörde in einer öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt, dass sie zahlreiche Beschwerden über die Übermittlung von Daten an US-Unternehmen erhalten hat. Alle italienischen Website-Betreiber sollten dies bei der Einführung von US-Smart-Tracking-Tools berücksichtigen. Die Nichteinhaltung kann zu Sanktionen führen. 

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die Übertragung von Nutzerdaten aus der EU an US-Unternehmen ist nicht DSGVO-konform. Das größte Problem ist die Verwendung von Google Analytics, da es das am weitesten verbreitete Analysetool ist. 

Mit welchen Methoden ist Google Analytics NICHT DSGVO-konform

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